Förderungen für künstlerische Bildungsprojekte

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Frist bis zum 14. Mai // Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, für die Zusammenarbeit zwischen  Kunstpartner  und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung

Noch bis zum 14. Mai 2019 können Förderungen für künstlerische Bildungsprojekte mit Summen zwischen 5.001 und 23.000 Euro, die unter aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 J.) stattfinden, in der Fördersäule 1 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung beantragt werden. Maßgeblich ist dabei eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).

Was wird gefördert?

Künstlerische Aktivitäten, die möglichst engen Bezug auf die Lebenswelten und Themen der jungen Teilnehmenden nehmen, können unterstützt werden. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden innovative Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Gefördert werden können Vorhaben mit typischem Projektcharakter. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.

Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-System des Projektfonds gestellt. Geförderte Vorhaben können frühestens im Juli und spätestens Dezember 2019 beginnen.

Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de zu finden.

Hinweis: Für überjährige Projekte gilt die Ausschreibung vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2020/2021 des Berliner Abgeordnetenhauses.

Kontakt

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
- Geschäftsstelle -
Klosterstr. 68, 10179 Berlin
Tel.: 030 - 247 49 800
fondsinfo@kulturprojekte.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de

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