Berliner Europapreis 'Blauer Bär' sucht Nominierungen

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Frist bis 27. März // Land Berlin + Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Preis für bürgerschaftliches Europaengagement

Mit dem Europapreis Blauer Bär ehren das Land Berlin und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland jährlich Berlinerinnen und Berliner für beispielhaftes, bürgerschaftliches Europaengagement. Der Preis dient zur Sichtbarmachung, Stärkung und Würdigung des Engagements und leistet damit auch ein deutliches Bekenntnis zur europäischen Integration.

Bürgerschaftliches Europaengagement ist so vielfältig wie Europa: Ob im Bereich Kunst und Kultur, Sport, Musik, Bildung oder Jugend, ob als Einzelperson oder in einer Gruppe, ob in kleinen oder großen Projekten und Aktionen, einmalig oder langfristig. Das Engagement unterscheidet sich vielleicht im Detail, doch eines gilt für alle Engagierten: Sie alle setzen ihre Zeit, Kreativität und Energie zur Förderung des Europagedankens in der Gesellschaft ein und setzen damit auch ein Zeichen für Solidarität in Europa. Mit der Nominierung und Ehrung durch die Blauen Bären sollen die Menschen „hinter den Kulissen“ von Europaideen und -Projekten genannt und geehrt werden. Im Rahmen der Verleihung wird auch eine Geldprämie von insgesamt 2.000 Euro vergeben.

 

Nominierungsaufruf 2019

Wer kann vorgeschlagen werden?

Für die Auszeichnung können benannt werden: Berlinerinnen und Berliner (Einzelpersonen oder auch Gruppen) die in den letzten 18 Monaten ein herausragendes bürgerschaftliches Engagement für Europa aufgezeigt und damit zur Stärkung des Europagedankens bei der Bevölkerung beigetragen haben. Hierbei kann es sich um Einzelaktionen, Mehrfachaktionen oder langjähriges Engagement in allen Politik- und Gesellschaftsbereichen handeln.

Bürgerschaftliches Engagement bedeutet nach dieser Definition, dass das Engagement freiwillig und ohne unmittelbare Gegenleistung erbracht wurde sowie nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist.

 

Kriterien

Jeder Vorschlag muss in schriftlicher Form aussagekräftig und konkret begründet werden. Nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular, das in Kürze eingestellt wird.

Jede/r Vorschlagende kann maximal zwei Vorschläge zur Ehrung einreichen.

Eigenvorschläge von Personen, Initiativen, Gruppen sind ausgeschlossen.

Vereine, Initiativen und Personen, deren Arbeit nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar bzw. deren inhaltliche Ausrichtung rechts- oder linksradikal, rassistisch oder sexistisch ist, werden nicht aufgenommen.

Vorschläge, die nach Ende der Ausschreibungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Für das gleiche Engagement (die gleiche Aktion) können Personen oder Personengruppen maximal 2 x hintereinander benannt werden.

Die Vorschläge müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.

Weiteres Verfahren

Alle Vorschläge werden auf die ausgeführten Kriterien geprüft und erst dann für die Auswahlkommission als Nominierte aufgenommen. Mit den Nominierten wird Kontakt aufgenommen. Nominierte, die nicht mit ihrer Aufnahme für die Prämierung einverstanden sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Aus dem Kreis aller Nominierten werden durch eine Auswahlkommission die jährlichen Preisträgerinnen bzw. Preisträger gekürt. Diese werden erst am Tag der Verleihung von der Entscheidung erfahren. Zur Festveranstaltung am 9. Mai sind alle Nominierten mit Freunden und Familie eingeladen. Die Verleihung findet ab 17.30 Uhr im Berliner Rathaus statt.

 

 

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