BENE – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung

Erstellt von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , bearbeitet QM-Team/KK | Fördermittel

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) stellt im Zeitraum von 2015 bis 2020 Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Ziel des Programmes ist es, nachhaltig und gewinnbringend die Verringerung der CO2-Emissionen im gewerblichen und öffentlichen Bereich zu unterstützen, um Wirtschaftswachstum und Ressourcenschonung in Einklang zu bringen. Durch eine umweltentlastende Infrastruktur soll der ökologische Strukturwandel beschleunigt und die Lebens- und Umweltqualität Berlins verbessert werden. Das Programm besteht aus zwei Maßnahmenpaketen: BENE Klima mit fünf Förderschwerpunkten und BENE Umwelt mit zwei Förderschwerpunkten.

 

Förderbedingungen

Gefördert werden Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden. Eine Förderung in den Förderschwerpunkten 1 bis 5 soll dann durchgeführt werden, wenn ein echter Mehrwert besteht, d. h. wenn ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, sinnvoll nationale Förderprogramme ergänzt, aber nicht ersetzt, Vorbilder zur Nachahmung geschaffen werden oder integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung versprechen. Es werden Zuschüsse gewährt. Gefördert werden können nur solche Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Basis der Förderempfehlung des Programmträgers B.&S.U. mbH. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung festgelegt. Die Fördermittel für die Förderschwerpunkte 6 und 7 richten sich an gezielte Quartiere Berlins. Eine Übersicht finden Sie unter dem Link zur Fördergebietsabfrage Förderkulisse BENE Umwelt

Hinweis: Die Fördergebietskarte wurde aktualisiert. Die Vorgängerversion finden Sie im Archiv

Erste Ideenskizzen können Sie gerne beim Programmträger B.&S.U. mbH einreichen.

Antragsverfahren und Ablauf

Um den Aufwand bei allen Partnern möglichst gering und effizient zu gestalten, ist zur Vorbereitung der BENE-Projekte in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Idee/Erstanfrage - Beratung

Sie können Ihre Ideen/Projektvorschläge gerne im direkten Dialog mit den MitarbeiterInnen der B.&S.U. mbH besprechen. Wir prüfen, ob Ihre Idee inhaltlich prinzipiell in einen der Förderschwerpunkte von BENE passt.

Wenn ja, können Sie im nächsten Schritt eine Projektskizze erstellen. Einfach per Telefon oder E-Mail anfragen. Ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Geschäftsräumen ist zu diesem Zeitpunkt fast nie nötig.

Falls nein, versuchen wir Ihnen Hinweise auf etwaig andere Fördermöglichkeiten und –einrichtungen zu geben.

Projektskizze - Prüfung

Ihre Projektidee scheint aussichtsreich zu sein. Sie erstellen eine Projektskizze. Hierfür finden Sie in der Rubrik Downloads Mustervorlagen, hilfreiche Tipps und Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die Projektskizze schicken Sie uns zu (E-Mail reicht aus). Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden die Förderpotenziale und Bedingungen im Sinne eines Vor-Checks geprüft. Fällt die Vorentscheidung positiv aus, kann mit der formalen Antragstellung begonnen werden.

Die Vorlage für die Projektskizze finden Sie hier

Antrag - Entscheidung

In der Förderperiode 2014 – 2020 werden alle Berliner Projekte, die mit europäischen Fördermitteln aus dem EFRE unterstützt werden, zentral über die landeseigene Datenbank EurekaPlus 2.0 verwaltet. Dies betrifft auch alle BENE-Vorhaben.

Bei positivem Vor-Check werden Sie aufgefordert, sich bei EurekaPlus 2.0 zu registrieren, falls noch nicht im Zusammenhang mit einer anderen Förderung geschehen. Anschließend wird die BENE-Antragstellung freigeschaltet.

Die B.&S.U. mbH berät auch in der Antragsphase und erstellt abschließend eine Förderempfehlung zum Projektantrag. Auf dieser Basis entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/foerderprogramme/bene/antragsverfahren-ablauf/