Logoleisten

Alle Projektträger*innen, die mit Mitteln des Aktionsfonds oder des Projektfonds Druckmedien (z.B. Plakate, Flyer, Karten, Poster, Kalender, Zeitungen, Broschüren) oder Digitale Medien erstellen (z.B. Internet-Website, Facebook, Newslette), muss die  Logoleiste des Programms Sozialer Zusammenhalt verwenden.

Für Projekte, die ab dem Programmjahr 2022 gefördert werden, gelten die folgenden Logoleisten:

Für Projekte bis Programmjahr 2021 gilt weiterhin die alte Logoleisten.

Mit Hilfe des Logoleistengenerators auf dem Dachportal Quartiersmanagement Berlin können Sie sich selbst die passende Logoleiste in verschiedenen Dateiformaten zusammenstellen.

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