Wer kocht mit im B-Laden? Neue Perspektiven für Moabiter Urgestein
Projektwettbewerb
Wer kocht mit im B-Laden? Neue Perspektiven für Moabiter Urgestein
Projektwettbewerb als PDF
Das Quartiersmanagement Moabit Ost sucht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Mitte von Berlin einen geeigneten Träger für die Umsetzung des Projektes: „Wer kocht mit im B-Laden? Neue Perspektiven für Moabiter Urgestein“ in Moabit Ost. Ziel ist es, den B-Laden in der Lehrter Str. 30 zu einem attraktiven Ort für die Nachbarschaft zu machen und ihn in seiner Organisationsstruktur zu stärken. Zentrale Maßnahme soll dabei der Einbau einer Küche sein. Die Kosten sind über die Projektmittel zu decken.
Ausgangslage
Der B-Laden ist ein kleiner, in Eigenverantwortung organisierter Nachbarschaftstreffpunkt in der Lehrter Straße 30 in Berlin-Moabit mit einer über 30-jährigen Geschichte. Der Trägerverein des B-Ladens „Für eine billige Prachtstraße – Lehrter Straße e.V.“ wurde 1988 aus einer Anwohner*inneninitiative heraus gegründet.
Der B-Laden setzt sich für eine Vielzahl an sozialräumlichen Themen ein und organisiert regelmäßig monatlich "Betroffenenratssitzungen", die offen für die Nachbarschaft sind und diese in die Entwicklung der Umgebung einbinden. Der B-Laden verfügt auch über ein Archiv zur Entwicklung der Lehrter Straße in den letzten 30 Jahren mit Informationen über Bauwerke und lokale Stadtentwickung. Der B-Laden ist darüber hinaus an der Plattform "Moabit-Online" beteiligt und gibt einen Newsletter heraus, in dem Veranstaltungen, Angebote und Informationen aus Moabit zusammengetragen werden.
Zudem gehen vom B-Laden verschiedene Aktivitäten und Aktionen aus oder sie finden dort statt, z.B. wöchentliche Aktivitäten für Alt & Jung, und Nachbarschaftsflohmärkte, die zweimal im Jahr stattfinden. Auch an der die Vergabe des Klara-Franke Preises alle zwei Jahre ist der B-Laden beteiligt. Der B-Laden berät, beteiligt und informiert sowohl zu Fragen des Wohnens als auch zu Fragen der Quatiersentwicklung in Moabit und versteht sich als Ansprechpartner für die Nachbarschaft.
Zielsetzung
In dem Nachbarschaftsladen B-Laden soll ein Ort zum Kochen entstehen, damit der Laden eine neue niedrigschwellige Ausrichtung bekommt und sich neue Personengruppen dort engagieren.
Bereits seit geraumer Zeit wird sich z.B. von den Menschen, die sich am Suppenfest beteiligt haben, gewünscht, einen Ort zum Zusammenkommen und gemeinsamen Kochen zu haben. Das gemeinsame Kochen ermöglicht Beteiligung von Personen unabhängig von Sprache und Herkunft und eignet sich so als Möglichkeit, Menschen verschiedener Herkünfte zusammenzubringen. Derzeit ist das im B-Laden nicht möglich, er verfügt lediglich über eine Teeküche.
Eine zentrale Maßnahme des Projektes ist der Einbau einer Küche, die auch aus den Projektmitteln finanziert werden muss.
Zudem soll über das Projekt Personen gefunden werden, die bereit sind, auch Verantwortung für den Laden zu übernehmen. Derzeit sind vor allem 2 Personen im B-Laden organisatorisch aktiv. Die Neuausrichtung des Ladens soll da eine größere Vielfalt schaffen und mehr aktive Personen anlocken. Das übergeordnete Ziel des Projektes ist der Aufbau einer stabilen Organisationsstruktur und die Abnahme der Abhängigkeit von dem Engagement der beiden Hauptverantwortlichen.
Projektzeitraum
Das Projekt soll im Herbst 2024 beginnen und bis Ende 2026 realisiert werden.
Aufgaben des Trägers
- Ausschreibung und Beauftragung der Leistung des Küchenausbaus, bei Bedarf Anschaffung/ Einbau weiterer Einrichtung für den B-Laden;
- Aktivierung der Nachbarschaft für den B-Laden; Kick-Off-Veranstaltung vor dem Ausbau der Küche, Sammeln von Interessierten etc. ;
- Unterstützung beim Aufbau einer stabilen Organisationsstruktur für den B-Laden.
Profil des Trägers
- wünschenswert sind Erfahrungen in der Umsetzung von Förderprojekten, insb. (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt);
- Erfahrung in der Arbeit mit ehrenamtlich getragenen Institutionen und Aufbau von Organisationsstrukturen.
Projektfinanzierung
Das Projekt wird aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt finanziert. Für das Projekt stehen Fördermittel aus dem Projektfonds 2023 in Höhe von bis zu
48.000,00 Euro zur Verfügung, davon in 2024: 16.000 Euro; 2025: 16.000 Euro und 2026: 16.000,00€. Mit diesen Mitteln sind die erforderlichen Sach- und Honorarkosten zu decken, inkl. die Küche, der Montage und den Klemptner- und Elektroarbeiten, die dafür nötig sind. Für diese wird eine Summe von maximal ca. 27.000,00 € veranschlagt. Sollten diese Kosten geringer ausfallen, wird die Differenz für andere Projektinhalte verwendet.
Zur Abwicklung des Projekts gehört die eigenständige Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln im Programm Sozialer Zusammenhalt als Fördernehmer des Projektes über das Bezirksamt Mitte bzw. beim Programmdienstleister (PDL) sowie der selbstständige Abruf der benötigten Fördermittel.
Der/die Projektträger*in sollte ein Eigeninteresse am Projekt mitbringen und sich dementsprechend mit einem Eigenanteil von mindestens 10% am Gesamtprojekt beteiligen. Dieser Eigenanteil kann in Form von Eigenmitteln (z.B. Geldmitteln) oder Eigenleistungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Planungsleistungen des Trägers, überlassene Räume, geliehenes Material etc.) erbracht werden. Gemäß Punkt 5 Finanzierung der Projektskizze kann ausnahmsweise auch eine 100%ige Förderung mit gesonderter Begründung beantragt werden.
Einzureichende Unterlagen
Eine Projektskizze sowie ein Finanzplan (beide Formulare sind vollständig auszufüllen) sind einzureichen. Der Finanzplan ist differenziert nach Jahren und Kostenposition auszufüllen. Hierbei muss die Kalkulationshilfe verwendet werden. Bei dem Finanzplan ist zu beachten, dass sich die Projektsteuerungspauschale von 14 % automatisch auf die Summe addiert.
Hinweis: der Finanzplan ist das Formular „Anlage zur Projektskizze Finanzplan ab Kassenrate 2024“ und nicht das Formular „Anlage zur Projektskizze Finanzplan“ zu verwenden.
Für den Nachweis der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbei¬ter*innen sind die Formblätter: Stellenbeschreibung Personal oder Tätigkeitsbeschreibung und Stundennachweis Honorar zu verwenden. Weitere Anlagen können zur Konkretisierung des Projekts und für den Nachweis der Qualifikation hinzugefügt werden.
Alle Unterlagen können Sie hier herunterladen: www.quartiersmanagement-berlin.de/service/foerderinformation.html .
Mit der Einreichung der Projektskizze (S.7, Pkt. 6) bestätigt der*die Antragsteller*in, dass er*sie die Information über die Datenverarbeitung im Vorverfahren des Förderprogramms Sozialer Zu-sammenhalt gelesen hat.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 07.08.2024 beim Quartiersmanagement per E-Mail an team@moabit-ost.de einzureichen.
Die Auswahlgespräche finden am 14.08.2024 zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Eine Einladung erfolgt kurzfristig nach einer Vorprüfung der eingereichten Angebote.
Hinweise zum Projektwettbewerb
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Besserstellungsverbot
Bitte beachten Sie § 44 AV LHO Anlage 2 (ANBest-P) 1.3: Der/die Zuwendungsempfänger/in darf seine/ihre Beschäf¬tigten finanziell nicht besserstellen als vergleichbare Dienstkräfte im unmittelbaren Landesdienst Berlins, insbesondere dürfen höhere Vergütungen oder Löhne als nach den für das Land Berlin jeweils geltenden Tarifverträgen sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden.
Nutzungsrechte
Im Rahmender Antragstellung zur Umsetzung des Projektes hat sich der Zuwendungsempfänger zu verpflichten, dem Land Berlin sämtliche Nutzungsrechte an den Werken einzuräumen, die im Zusammenhang mit der Förderung entstehen und bei denen der Zuwendungsempfänger Urheber ist (z. B. Nutzungsrechte für Fotos oder andere Bildmaterialien zur Weiterverwendung). Dies umfasst auch die Nutzungsrechte Dritter, die dem Zuwendungsempfänger im Zusammenhang mit der Förderung übertragen werden. Die Zustimmung zur Abtretung der Nutzungsrechte ist im weiteren Verfahren abzugeben und eine Voraussetzung für die Förderung des Projektes.